Kirchenverwaltung Niedermuracdh
Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung. Sie trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen und ist verpflichtet Verwaltungsvorgänge zu protokollieren, bzw. anhand von Unterlagen nachzuweisen.
Die Kirchenverwaltung ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten. Sie sorgt für die Befriedigung der Ortskirchenbedürfnisse und hat die Kirchenstiftung als Vertretungsorgan nach außen zu vertreten.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung wählen einen Kirchenpfleger, der für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig ist.
Die Verwaltungstätigkeit der Kirchenverwaltung wird eingeschränkt:
- durch notwendige Einholung der oberhirtlichen oder stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften;
- kein Verfügungsrecht steht der Kirchenverwaltung hinsichtlich der dem gottesdienstlichen Gebrauch gewidmeten Gegenständen zu;
- Einmischung in Angelegenheiten, die das geistliche Amt betreffen, sind unzulässig (z. B. Abhaltung von Gottesdiensten, Gestaltung der Kirche, usw.);
- keine Einflussnahme auf die Festsetzung der Gottesdienstzeiten.