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Friedhof Niedermurach

Die Gemeinden sind verplichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Soweit man noch nicht im Besitz einer Grabstelle ist, muss vor einer Beisetzung auf dem Friedhof der Bestattungspflichtige ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwerben.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Der Friedhof in Niedermurach liegt in der Zuständigkeit der Pfarrei Niedermurach. Wenden Sie sich bitte deshalb bei Fragen zum Friedhof in Niedermurach an den örtlichen Kirchenpfleger.

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