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Wahlberechtigung

Die Zahl der gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier.

Unsere Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten unserer Kirchengemeinde gewählt.

Wahlberechtigt ist,

  • wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
  • wer im Bereich unserer Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
  • wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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