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Wahlberechtigung
Die Zahl der gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier.
Unsere Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten unserer Kirchengemeinde gewählt.
Wahlberechtigt ist,
- wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
- wer im Bereich unserer Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.