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Wissenswertes
Wahlberechtigung
Die Zahl der gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier.
Unsere Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten unserer Kirchengemeinde gewählt.
Wahlberechtigt ist,
- wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
- wer im Bereich unserer Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbarkeit
Wählbar in unsere Kirchenverwaltung ist,
- wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- wer im Bereich unserer Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
- wer kirchensteuerpflichtig*) ist,
- wer am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Amtsdauer
Unsere Mitglieder der Kirchenverwaltung werden für sechs Jahre gewählt.