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Wissenswertes

Bedeutung der Firmung

Bestärkt mit der Kraft des Heiligen Geistes
Was ist richtig? Was soll ich tun? Wie geht es weiter? – Der Alltag stellt mich oft vor viele Herausforderungen und Fragen. Das kostet mich Kraft. Im Sakrament der Firmung verspricht mir Gott: Ich werde mit dir sein! Ich stärke dich mit der Kraft des Heiligen Geistes. Sinnlich spürbar und Wirklichkeit wird dies, wenn der Bischof mir die Hände auflegt, mich mit Chrisam salbt und dazu spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“

Gabe und Aufgabe
Dieses Geschenk Gottes wird mir aber dann auch zur Aufgabe: Lebe aus dieser Zusage Gottes! Mit der Firmung ist der Auftrag verbunden, aus dem Geist Jesu zu handeln, meinen Glauben zu bezeugen und Verantwortung zu übernehmen. „Ihr seid Christi Wohlgeruch ... Lebensduft, der Leben verheißt“, sagt der Apostel Paulus. (1 Kor 2,15f) Daran erinnert das wohlriechende Chrisamöl, mit dem ich in der Firmung gesalbt werde.

Ihr Kind oder Sie möchten gefirmt werden?

Dann nehmen Sie Kontakt mit unserem Pfarramt auf. Dort erfahren Sie, wann Firmung ist und wie die Vorbereitung aussieht.

Erwachsene Christen können am Pfingstsonntag im Dom zu Regensburg das Sakrament empfangen. Die Anmeldung und die Vorbereitung erfolgt über unseren Pfarrer. In Regensburg gibt es auch die Möglichkeit an einem Firmkurs teilzunehmen. Wenn Sie daran Interesse haben und darüber mehr erfahren möchten, wenden Sie sich einfach an unser Pfarrbüro

Ablauf der Firmung

Das Sakrament wird innerhalb der Eucharistiefeier gespendet. Nach der Predigt werden die Firmlinge ihr Taufversprechen erneuern, dem Bösen absagen und ihren Glauben an Gott bekennen.

Im Firmgebet bittet der Bischof um den Heiligen Geist und seine Gaben. Dazu breitet er seine Hände über alle Firmbewerber aus.

In der Firmung legt der Bischof dem Firmbewerber die Hand auf und zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf seine Stirn.

Dabei spricht er:

N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.

Der Gefirmte antwortet: Amen.

Der Bischof: Der Friede sei mit dir.

Währenddessen steht der Firmpate hinter dem Firmling und legt seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Dadurch bringt er seine Unterstützung zum Ausdruck.

Firmpate/Firmpatin

„Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen“, heißt es im Kirchenrecht (Ca. 892). Da Taufe und Firmung zusammengehören, empfiehlt sich dafür der Taufpate in besonderer Weise.

Die Paten sollen dem Firmling Glaubenszeugen und gute Begleiter auf seinem Glaubensweg sein.

Die Voraussetzungen, um das Patenamt zu übernehmen, sind entsprechend denen für das Taufpatenamt: Der Firmpate muss mindestens 16 Jahre alt sein, römisch-katholisch getauft und gefirmt.

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