Firmpate/Firmpatin
„Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen“, heißt es im Kirchenrecht (Ca. 892). Da Taufe und Firmung zusammengehören, empfiehlt sich dafür der Taufpate in besonderer Weise.
Die Paten sollen dem Firmling Glaubenszeugen und gute Begleiter auf seinem Glaubensweg sein.
Die Voraussetzungen, um das Patenamt zu übernehmen, sind entsprechend denen für das Taufpatenamt: Der Firmpate muss mindestens 16 Jahre alt sein, römisch-katholisch getauft und gefirmt.