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Berechtigung aus dem liturgischen Dienst

Der Ministrantendienst der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen hat seine Berechtigung aus dem liturgischen Dienst.

In den Konzilstexten wird der Ministrantendienst als ein eigener liturgischer Dienst betont.

„Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst .... Deshalb muss man sie, jeden nach seiner Weise, sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf dass sie sich in rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen“ (SC 29).

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