Es gilt das Beichtgeheimnis, d. h. ein Priester ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf all das, was in der Beichte zur Sprache kommt, nicht weitersagen.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.