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Kirchenmusik

Musik gehört zum Gottesdienst, wie das Amen in die Kirche. Egal, ob die Gemeinde selbst oder der Kirchenchor singt, ein Instrumental-Ensemble oder die Orgel spielt – eine musikalische Umrahmung der Messfeier ist nicht wegzudenken.

Musik in der Liturgie
Das ist auch nicht verwunderlich. Denn seit jeher sind kultische Handlungen vieler Völker sehr eng mit Musik verbunden. Hier bildet auch die geschichtliche Entwicklung des christlichen Gottesdienstes keine Ausnahme. Im  Lauf der Zeit hat sich die Kirchenmusik jedoch sehr verändert:

  • Über Jahrhunderte war Instrumentalmusik verpönt, nur Gesang durfte in der Liturgie verwendet werden.
  • Dagegen war es beispielsweise im 19. Jahrhundert  beliebt, konzertante, opernhafte Musik im Gottesdienst – im wahrsten Sinne des Wortes – aufzuführen, sodass die eigentliche liturgische Feier zur Nebensache geriet.
  • Papst Pius X. ordnete daraufhin die Kirchenmusik zu Beginn des 20. Jh. neu:  Zugelassen war fortan einerseits der Gregorianische Choral und vokale Chormusik, aber andererseits auch moderne Musik, sofern ihr Stil nicht weltlichen Ursprungs war und die liturgischen Normen berücksichtigte.
  • Infolge der Neuordnung der Liturgie durch das II. Vatikanische Konzil in den 1960-er Jahren erfuhr die Kirchenmusik dann eine weitere Öffnung: „Die Kirche verschließt ihre liturgischen Handlungen keiner Art von Kirchenmusik, sofern sie dem Geist der betreffenden liturgischen Handlung und dem Wesen ihrer einzelnen Teile entspricht…“ (Instruktion musicam sacram 1967).
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